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Hygienekonzept

Hygienekonzept  SV Kauerhof  
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Hygienekonzept 
SV Kauerhof
Stand: 02.07.2021

Organisatorisches
o Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend infor-miert sind.
o Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und ge-schult.
o Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
o Es ist aufgrund der gegebenen Umstände erhöhte Disziplin erforderlich. Den Anordnungen der Trainer ist unbedingt Folge zu leisten. Der Verstoß gegen die angeführten Regeln wird, nach Ermessen der verantwortlichen Trainer / Übungsleiterinnen mit Trainingsausschluss oder Trai-ningsende geahndet.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
o Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwi-schen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
o Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist un-tersagt.
o Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
o Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und die-se auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
o In der Sportstätte herrscht, außerhalb der Ausübung sportlicher Aktivität, Maskenpflicht (FFP2).
o In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung.
o Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert.
o Unsere Trainingsgruppen bestehen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat wo es mög-lich ist feste Trainingsgruppen.
o Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten.
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o Sportgeräte werden nur von den Trainern ausgegeben, jeder Person soll bei dem ihr zugeteil-ten Sportgerät während des jeweiligen Trainings bleiben.
o Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
o Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern bevorzugt selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt. Getränke aus dem Vereinsheim dürfen ausschließlich von einem Mannschaftsverantwortlichen für die Konsumation zur Verfügung gestellt werden.
o Im Falle eines gemütlichen Beisammenseins nach dem Sport gilt die Regelung aus dem Be-reich der Gastronomie, gegenwärtig ist hierbei der Kontakt auf Gruppen von jeweils 10 Perso-nen, etwa an einem Tisch, begrenzt. Insgesamt darf bei einer privaten Feier auf dem Gelände des Sportvereins die Zahl von 50 Personen im Innenbereich und 100 Personen im Außenbe-reich nicht überschritten werden.

Trainingsmöglichkeiten
o Sport ist gegenwärtig ohne Personenbegrenzung gestattet.

Betreten der Sportanlage
o Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, ist das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
o Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindest-abstands von 1,5 Metern hingewiesen.
o Auf dem Sportgelände gilt, außerhalb der Sportausübung, Maskenpflicht (FFP2).
o Bei Sportveranstaltungen ist einschließlich geimpfter und genesener Personen die Anwesen-heit von bis zu 1 500 Zuschauern zulässig, von denen höchstens 200 stehend ohne festen Sitzplatz mit einem Mindestabstand von 1,5 m und die übrigen nur mit festem Sitzplatz zuge-lassen werden dürfen

Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen sowie Umkleiden und Du-schen
o Umkleidekabinen und Duschen stehen für den Trainingsbetrieb gegenwärtig nur Senioren-mannschaften (18+) zur Verfügung. Bei Freundschafts- oder Wettbewerbsspielen stehen die Kabinen – unter Einhaltung der folgenden Bestimmungen - allen Mannschaften zur Verfügung.
o Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine Maskenpflicht (FFP2). Dies gilt ebenso bei der Nutzung von Umkleiden. Während des Duschvorgangs ist keine Mas-ke zu tragen.
o Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen sowie in den Umkleiden und Duschen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt
o Die Toiletten werden nur einzeln betreten. Bei Umkleiden und Duschen ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5m zu jederzeit eingehalten werden kann. In Mehrplatzduschräumen wird nicht jede Dusche in Betrieb genommen. Es dürfen maximal 4 Personen pro Duschraum gleichzeitig duschen. In einer Umkleidekabine dürfen sich maximal 5 Personen gleichzeitig aufhalten.

Oben stehende Regeln gelten auf Anordnung des Vorstandes für alle Sparten und Trainingsgruppen des SV Kauerhof. Darüber hinaus gehende weitere Bestimmungen werden gegebenenfalls von den jeweiligen Trainern bzw. Übungsleiterinnen den Teilnehmer/inne/n ihres Trainings direkt bekannt ge-geben.
Wir bitten alle Sportler/innen um ihr Verständnis. Die Regeln wurden von uns in Konformität mit den amtlichen Regelungen des Freistaates Bayern entworfen und ermöglichen dem SV Kauerhof die Wie-deraufnahme des Trainings- und Spielbetriebs.
Trotz Einhaltung der amtlich geforderten Hygienestandards und Abstandsregeln kann der Verein kei-nerlei Haftung für etwaige Erkrankungen von Trainingsteilnehmern übernehmen. Die Teilnahme am Training erfolgt in ausschließlicher Eigenverantwortung der Teilnehmer. Für Minderjährige überneh-men die Eltern die Verantwortung. Mit der Teilnahme am Training akzeptieren die Teilnehmer die hier angeführten Regeln und Bedingungen.
Für Rückfragen stehen Jochen Bittner und Matthias Stadelmann als Pandemiebeauftragte des Ver-eins zur Verfügung.

Sulzbach-Rosenberg, 03.07.2021                                                     gez. Dr.Dr. Matthias Stadelmann


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